Bondage Buch
laura manson stanfield 2
2
FSK:
ab 18 Jahre
Mehr Infos:
20,00 €
Bestes Angebot von buchundfilm
5,00 € Versandkosten / Neuware
In den Warenkorb
5,00 € Versandkosten / Neuware
Lieferfrist bis zu 14 Tage DHL
In den Warenkorb
Kunden, die diesen Film gekauft haben, kaufen auch
Alle Angebote auf dem Markplatz
20,00 €
Lieferfrist bis zu 14 Tage DHL
5,00 € Versandkosten / noch 1 verfügbarPreis inkl. Versand: 25,00 €
Anbieterkommentar: NEU
Bondage
515 Seiten !!! voller erstklassiger bondage bilder- neue und viele aus der history der bondage-photographie
Bitte beachten Sie auch unsere anderen Artikel -
denn es entstehen KEINE weiteren Versandkosten - egal wieviele Teile Sie kaufen !!!
Kurzbeschreibung
Ende der 60er Jahre wurde Dr. Laura Manson Stansfield, eine auf dem Felde der Sexualdelikte erfahrene Psychiaterin, für eine amerikanische Anwaltskanzlei als Gutachterin tätig. Der Klient war Miki B., angeklagt der Verbreitung, bzw. des Handels mit öbszönem Material. Als Grundlage der Gesetzesauslegung galt das 1873 verabschiedete Comstock Gesetz, welches die Versendung obszönen Materials unter Strafe stellte (benannt nach Anthony Comstock, damals Sonderbeauftragter der US-Post und in dieser Eigenschaft über 40 Jahre lang oberster Zensor der Vereinigten Staaten).
Seither haben die einzelnen Bundesstaaten ihre eigenen Comstock Gesetze verfaßt und rigoros angewendet. 1957 stellte der Oberste Gerichtshof der USA fest, daß Obszönität nicht von der verfassungsmäßigen Redefreiheit garantiert werde erst 1969 befand dieser Gerichtshof, daß die Verfassung den Bürgern das Recht gebe, obszönes Material zu besitzen. Gleichzeitig bildete sich aus Kongreßmitgliedern eine sogenannte O bszönitätskomission, welche unter anderem empfahl, die Herstellung und den Vertrieb obszönen Materials unter willigen Erwachsenen freizugeben. Die Kommission begründete Ihre Empfehlung mit dem Hinweis auf andere demokratische Industriestaaten der westlichen Welt, deren diesbezügliche Gesetze zwar die Inkriminierung obszönen Materials etc. vorsahen, wo jedoch dank großzügiger Gesetzesauslegung die Strafverfolgung zumeist unterblieb und infolgedessen sowohl ein erheblicher Rückgang deliktbezogener Straftaten, als auch eine Verbesserung des sozialen Klimas zu verzeichnen war. Der Bericht wurde vom damaligen Präsidenten Nixon (und vom Kongreß) als irrelevant abgelehnt und wegen seiner liberalistischen Essentiale zum indirekten Anlaß genommen, die geltenden Gesetze noch zu verschärfen.
So wurde Miki B. mehrfach des Handels und der Verbreitung obszönen Materials angeklagt und zu immer längeren Haftstrafen verurteilt. In einem letzten Prozeß, in dessen Mittelpunkt das in diesem Buch e präsentierte Bildmaterial stand, gelang es Laura Manson Stansfield für den Angeklagten einen Freispruch von der eigent-lichen Straftat zu erwirken, aufgrund des von ihr erbrachten Nachweises, daß Mr. B nicht aus Gewinnstreben handele, sondern aus einem krankhaften Verlangen nach immer neuen ihn erregenden und befriedigenden Darstellungen seiner sexuellen Passion.
Miki B. wurde in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen, wo er, ohne jede Therapie, acht Jahre unter kriminellen Geisteskranken verbringen mußte ...
Bitte beachten Sie auch unsere anderen Artikel -
denn es entstehen KEINE weiteren Versandkosten - egal wieviele Teile Sie kaufen !!!
Kurzbeschreibung
Ende der 60er Jahre wurde Dr. Laura Manson Stansfield, eine auf dem Felde der Sexualdelikte erfahrene Psychiaterin, für eine amerikanische Anwaltskanzlei als Gutachterin tätig. Der Klient war Miki B., angeklagt der Verbreitung, bzw. des Handels mit öbszönem Material. Als Grundlage der Gesetzesauslegung galt das 1873 verabschiedete Comstock Gesetz, welches die Versendung obszönen Materials unter Strafe stellte (benannt nach Anthony Comstock, damals Sonderbeauftragter der US-Post und in dieser Eigenschaft über 40 Jahre lang oberster Zensor der Vereinigten Staaten).
Seither haben die einzelnen Bundesstaaten ihre eigenen Comstock Gesetze verfaßt und rigoros angewendet. 1957 stellte der Oberste Gerichtshof der USA fest, daß Obszönität nicht von der verfassungsmäßigen Redefreiheit garantiert werde erst 1969 befand dieser Gerichtshof, daß die Verfassung den Bürgern das Recht gebe, obszönes Material zu besitzen. Gleichzeitig bildete sich aus Kongreßmitgliedern eine sogenannte O bszönitätskomission, welche unter anderem empfahl, die Herstellung und den Vertrieb obszönen Materials unter willigen Erwachsenen freizugeben. Die Kommission begründete Ihre Empfehlung mit dem Hinweis auf andere demokratische Industriestaaten der westlichen Welt, deren diesbezügliche Gesetze zwar die Inkriminierung obszönen Materials etc. vorsahen, wo jedoch dank großzügiger Gesetzesauslegung die Strafverfolgung zumeist unterblieb und infolgedessen sowohl ein erheblicher Rückgang deliktbezogener Straftaten, als auch eine Verbesserung des sozialen Klimas zu verzeichnen war. Der Bericht wurde vom damaligen Präsidenten Nixon (und vom Kongreß) als irrelevant abgelehnt und wegen seiner liberalistischen Essentiale zum indirekten Anlaß genommen, die geltenden Gesetze noch zu verschärfen.
So wurde Miki B. mehrfach des Handels und der Verbreitung obszönen Materials angeklagt und zu immer längeren Haftstrafen verurteilt. In einem letzten Prozeß, in dessen Mittelpunkt das in diesem Buch e präsentierte Bildmaterial stand, gelang es Laura Manson Stansfield für den Angeklagten einen Freispruch von der eigent-lichen Straftat zu erwirken, aufgrund des von ihr erbrachten Nachweises, daß Mr. B nicht aus Gewinnstreben handele, sondern aus einem krankhaften Verlangen nach immer neuen ihn erregenden und befriedigenden Darstellungen seiner sexuellen Passion.
Miki B. wurde in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen, wo er, ohne jede Therapie, acht Jahre unter kriminellen Geisteskranken verbringen mußte ...